Tewes Reisen

Meinolf Tewes Borgholzer Str. 13

34434 Borgentreich - Natingen

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

1. Vertragsabschluß

Die Bestellung von Mietfahrzeugen mit Fahrer kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Sie muss die gewünschte Fahrzeuggröße, Personenzahl, Abfahrtzeit, Abfahrtstelle, Fahrtstrecke und eine verbindliche Rückkehrzeit enthalten. Die Bestellung stellt das Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Bei telefonischen und mündlichen Anmeldungen erfolgt eine schriftliche Bestätigung, welche innerhalb von sieben Tagen nach Zugang der Bestätigung gegengezeichnet zurückzusenden ist. Nach Ablauf dieser Frist kann das Angebot von Seiten der Firma Tewes-Reisen aus storniert werden. Der Vertrag wird erst mit der schriftlichen Bestätigung der Firma Tewes-Reisen verbindlich.

2. Preise und Preisänderungen

Die Preise werden nach den Angaben des Kunden erstellt. Für die Berechnung sind die nach beendeter Fahrt festgestellten Leistungen maßgebend. Grundlagen der Berechnung sind die Gestellzeiten und Größe des Fahrzeuges, die Gesamtkilometerzahl einschließlich aller von uns nicht zu vertretenden Zusatzfahrten sowie aller Zu- und Rückbringerfahrten. Fahren mehr Personen mit, als bei der Bestellung angegeben, wird die Fahrtstrecke verlängert oder die Reise zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart beendet, erfolgt eine Nachberechnung. Alle Nebenkosten, wie Gebühren für Straßennutzung (Maut), Fähren, Parken, Telefongespräche, Reiseleitungen und Vermittlungen, Übernachtungskosten für Fahrer und Reiseleiter sind vom Kunden zu bezahlen und sind im Fahrpreis nicht enthalten. Ebenso trägt der Auftraggeber die Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Fahrzeuges durch die Fahrgäste entstehen.

3. Rücktritt und Kündigung des Bestellers

Der Besteller kann jederzeit von der Bestellung zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, ist die Firma Tewes-Reisen berechtigt, in diesem Fall einen pauschalen Schadensersatz wie folgt zu fordern: a) bis 30 Tage vor dem geplanten Fahrantritt 10 % b) ab 20 bis 11 Tage vor dem geplanten Fahrantritt 25 % c) ab 10 bis 3 Tage vor dem geplanten Fahrantritt 50 % d) ab 2 Tage vor dem geplanten Fahrantritt 75 % Der Nachweis, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, bleibt hiervon unberührt.

4. Mitnahme von Kindern

Die Beaufsichtigung der Kinder obliegt der Begleitung. Stehen oder Knien auf den Sitzplätzen ist nicht erlaubt. Für Schäden, die infolge mangelnder Beaufsichtigung angerichtet werden, sind die Begleiter und der gesetzliche Vertreter uns gegenüber haftbar.

5. Gepäckbeförderung

Gepäck wird im normalen Umfang mitbefördert; ein Anspruch darauf besteht nur im Rahmen des Möglichen. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind in den dafür vorgesehenen Fächern zu verstauen und vom Fahrgast selbst zu beaufsichtigen. Große Gepäckstücke müssen im Kofferraum verstaut werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung. Der Fahrgast haftet für jeden Schaden, der durch die von ihm mitgeführten Sachen verursacht wird.

6. Verhalten während der Fahrt

Die Fahrgäste werden gebeten, den Anweisungen des Fahrpersonals nachzukommen. Personen, die sich diesen Anweisungen widersetzen, betrunkene Personen oder solche, die Mitreisende belästigen oder Einrichtungen usw. beschädigen, werden von der Beförderung ausgeschlossen. Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung des Fahrgeldes. Kosten, die durch außergewöhnliche Verunreinigung und Beschädigung des Fahrzeuges entstehen, sind zu ersetzen. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, bei Einnahme oder Verlassen seines Platzes, besonders in der Nähe der Außentüren sich einen festen Halt zu verschaffen, so dass er bei den in Betrieb unvermeidlichen Schwankungen und Stößen, weder selbst Schaden erleidet, noch anderen Schaden zufügt. Schäden, die durch Außerachtlassung dieser Vorsichtsmaßnahmen entstehen, hat der Fahrgast zu vertreten.

7. Durchführung

Wir sind bestrebt bestellte Mietfahrzeuge pünktlich bereitzustellen. Eine Gewähr für den aufgestellten Reiseplan kann nicht übernommen werden. Der Fahrer muss die gesetzlichen Vorschriften wie StVO, StVZO, BO-Kraft und Arbeitszeitvorschriften einhalten. Der Auftrageber darf daher dem Fahrer keine Anweisungen erteilen, welche die Einhaltung derartiger Vorschriften unmöglich machen. Der Fahrer ist berechtigt, derartige Anweisungen abzulehnen und auf Einhaltung der Auftrags-Vereinbarungen zu bestehen.

8. Ausfall

Eine Pflicht zur Beförderung besteht nur, wenn den Beförderungsbedingungen entsprochen wird, wenn die Beförderung möglich ist und nicht durch Umstände verhindert wird, für die uns kein Verschulden trifft (z.B. Ausfall des Fahrzeuges, Straßensperrung, Straßenzustand usw.). Abweichungen, Betriebsstörungen, Fahrtunterbrechungen usw., für die uns kein Verschulden trifft, begründen keinerlei Schadensersatzpflicht unsererseits. Von uns werden die tatsächlichen angefallenen Kosten berechnet. Kann das von uns bestätigte Fahrzeug aus Gründen höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden, so bemühen wir uns um einen möglichst gleichwertigen Ersatz. Bei Fahrzeugausfall bemühen wir uns um eine schnellstmögliche Weiterbeförderung der Fahrgäste. Weitergehende Ansprüche der Kunden bestehen nicht.

9. Haftung

Die Beteiligung an Ausflügen und Führungen geschieht auf eigene Gefahr. Wir haften nicht für Schäden, die durch Verschulden der Fahrgäste oder bei Verladung des Gepäcks entstehen. Werden bei der Durchführung der Reise andere Unternehmen (Hotel, Gaststätten, usw.) in Anspruch genommen, sind wir lediglich Vermittler und haften daher nicht. Es gelten die Beförderungs- und Geschäftsbedingungen des anderen Unternehmens. Eventuelle Ansprüche müssen dort geltend gemacht werden.

10. Fundsachen

Für im Bus verlorene oder vergessene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

11. Pass- und Zollvorschriften

Der Auftraggeber ist im grenzüberschreitenden Verkehr für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen- und Zollbestimmungen für alle Fahrtteilnehmer verantwortlich. Alle durch Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehenden Kosten, Straßen-, Zollgebühren, usw. gehen zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Fahrgastes.

12. Gewährleistung und Abhilfe

Grundsätzlich erfolgt die Rechnungsstellung auf den Namen des Bestellers. Wird eine andere Rechnungsstellung gewünscht, ist dies bereits bei der Bestellung mit anzugeben. Der Rechnungsbetrag ist sofort, netto, ohne Abzug fällig. Anfallende Bankspesen für Zahlungen aus dem Ausland oder Gebühren für Auslands-Schecks, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

13. Angebotsannahme bzw. Bestellung

Mit der Angebotsannahme bzw. Bestellung werden diese Beförderungs- und Geschäftsbedingungen anerkannt. Abweichungen bedürfen der Schriftform. Eventuelle Beschwerden bitten wir nicht dem Fahrpersonal vorzutragen, sondern sie ausschließlich direkt schriftlich an unser Büro zu richten. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist ausschließlich Sitz unseres Unternehmens.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftbedingungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Unwirksame Regelung soll durch eine möglichst sinngemäße Regelung ersetzt werden.